Mobiles Arbeiten, das aktuelle Thema dieser Zeit

Beinahe wäre das Wort „Homeoffice“ zum Wort des Jahres 2020 gewählt geworden, doch dann kam die „Corona-Pandemie“. Nun aber zeigt sich, das eine hängt mit dem anderen eng zusammen.

Im Oktober 2020 brachte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf – mehr auf Druck der Öffentlichkeit und angesichts einer bis 2022 umzusetzenden EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – in den Geschäftsgang und entfachte damit eine nicht endendwollende Diskussion zum Für und Wider einer Mobilen Arbeit. Um bei dem Begriff einer „Mobilen Arbeit“ zu bleiben, ist diese vom Gesetzesentwurf verwendetet Bezeichnung das Positivste in der gesamten bisherigen Diskussion. Nach dem Gesetzesentwurf arbeitet ein Beschäftigter mobil, wenn er seine geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informationstechnologie erbringt. Folgerichtig wäre danach jede Arbeit unter Verwendung von Informationstechnologie außerhalb einer Verwaltung – gleich welcher Art, ob heimbasierte, mobile oder alternierende Telearbeit, ob Homeoffice, Satelliten- oder Nachbarschaftsbüro, als Mobile Arbeit zu bezeichnet.

Der Referentenentwurf zum Gesetz einer mobilen Arbeit sieht eine grundsätzliche Verpflichtung der Dienststellen vor, auf Wunsch eines Beschäftigten mobile Arbeit zu ermöglichen; vergleichbar mit den Regelungen für Teilzeitarbeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Zwischenzeitlich hat das BMAS vernünftigerweise den Anspruch auf 24 mobile Arbeitstage im Jahr zurückgezogen. Das Gesetz soll den Ordnungsrahmen für regelmäßige mobile Arbeit für Arbeits- und Unfallversicherungsschutz sowie Arbeitszeiterfassung regeln. Konsequenter Weise müssen Regelungen, wie eine Änderung der Gewerbeordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und des SGB VII – Unfallschutz -, im Gesetz enthalten sein. Weitere Themen im Gesamtkontext müssen aber auch Datenschutz- und Datensicherheit sein.

Die Arbeitswelt wird sich auch in der öffentlichen Verwaltung in absehbarer Zeit massiv verändern. Diesen Veränderungsprozess gilt es gemeinsam mit den Interessenvertretungen zu gestalten. Nutzen Sie die Fachkompetenz und den Praxisbezug der einzelnen Experten diesen Prozess zu begleiten.

Dieter Fischer