Land NRW übernimmt sinngemäß die Regelungen des Bundes für die Betreuung von Kindern der Beamtinnen und Beamten im Lockdown.

Durch Bundesgesetz wird geregelt, dass das Kinderkrankengeld für Beschäftigte im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil also 20 Tage je Elternteil insgesamt bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende und somit insgesamt 40 Tage für Alleinerziehende gewährt wird.


Dieser Anspruch soll dann gelten, wenn die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht aufgehoben bzw. das Kinderbetreuungsangebot in der Kita eingeschränkt wurde und deshalb eine Betreuung zu Hause erforderlich ist.


Beamtinnen/Beamten in NRW werden somit 20 Tage bezahlten Urlaub (Alleinerziehende maximal 40 Tage bezahlten Urlaub) erhalten, der nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet wird, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.


Die angekündigten Maßnahmen müssen noch formell umgesetzt werden.