In den nächsten Monaten ist mit einer umfassenden Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) zu rechnen. Es geht dabei nicht um wenige kleine Veränderungen.
Das BPersVG erhält eine komplett neue Struktur, Änderungen bezüglich der Amtszeit, der Geschäftsführung und der Beteiligungsrechte sind signifikant. Organisatorischen und technischen Entwicklungen wird Rechnung getragen, ein neues Gremium geschaffen. Das novellierte Gesetz unterscheidet sich erheblich von der bisherigen Fassung. Insbesondere in Bezug auf die Beteiligungstatbestände wird sich auch die Frage stellen, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und der Instanzgerichte zur Fassung alt weiter gilt und Anwendung finden kann.
Dies macht erforderlich, dass sich die Mitglieder der Personalvertretung hier umfassend informieren. Sowohl neu gewählte als auch wieder gewählte Personalratsmitglieder haben daher einen Rechtsanspruch auf eine (erneute) Grundschulung zur Novellierung nach § 46 Abs. 6 (alte Fassung) = § 54 Abs. 1 (Entwurfsfassung) BPersVG.
Jedes Mitglied unseres Teams hat die Entwicklung der Novellierung begleitet und steht gern als Dozent für Inhouseschulungen mit seiner Expertise zur Verfügung.