Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) wurde zuletzt 1974 wesentlich überarbeitet und seit diesem Zeitpunkt nur punktuell weiterentwickelt. Es hat sich seit dieser Zeit in der Praxis bewährt, allerdings machten die Entwicklungen der letzten Jahre deutlich, dass es erforderlich ist das Gesetz grundlegend zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Wichtig war dem Gesetzgeber dabei die Arbeitsweise und die Organisation des Personalrates zu verbessern und praxisnah zu gestalten, die Berücksichtigung der geltenden Rechtslage, die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Tendenzen und eine Stärkung von Rechten der Gewerkschaften. Unabhängig davon erfolgten die Bereinigung bisheriger Bestimmungen sowie die sprachliche und redaktionelle Überarbeitung. Das zukunftsfähige neue Bundespersonalvertretungsgesetz sollte dadurch verständlicher und in der Praxis anwenderfreundlich, gleichzeitig aber auch offen für zukünftige Entwicklungen sein. Die Fortentwicklung des jetzt geschaffenen Gesetzes wird aufgrund der sich ständig verändernden Organisations- und Arbeitsbedingungen in den Dienststellen des Bundes ein kontinuierlicher Prozess bleiben.
Um dem umfangreichen Änderungsbedarf Rechnung zu tragen erfolgte die Novellierung in Form eines Ablösegesetzes, dem neuen Bundespersonalvertretungsgesetz.
Unter anderem setzte der Gesetzgeber bei der Änderung die folgenden Schwerpunkte:
- Rechtsbereinigung, Beachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben zum Letztentscheidungsrecht, Rechtsvereinfachung, Verbesserung der Systematik und Verständlichkeit
- Ergänzung des Zugangsrechtes der Gewerkschaften
- Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften, Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, stichtagsgenaue Amtszeiten der Personalvertretungen
- Schaffung von Übergangsmandaten bestehender Personalvertretungen
- Beschleunigung von Neuwahlen bei Wahlanfechtung und Auflösung von Personalvertretungen
- optionale Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen für Sitzungen der Personalvertretungen sowie der Möglichkeit zur Beschlussfassung im elektronischen Verfahren
- Möglichkeit von Online-Sprechstunden
- Erleichterung von Teilfreistellungen
- Möglichkeit der audiovisuellen Übertragung von Personalversammlungen
- Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Personalvertretung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Gewährleistung rechtssicherer elektronischer Kommunikation zwischen Dienststelle und Personalvertretung
- Möglichkeit einvernehmlicher Fristabsprachen
- Einführung einer Reaktionspflicht der Dienststelle auf Initiativanträge und Vorlagen im Stufenverfahren
- Einführung virtueller Verhandlung und Entscheidung der Einigungsstelle
- Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
- Einführung eines Halbjahresgesprächs zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung und dem Leiter der Dienststelle
Das Inkrafttreten des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes macht eine Grundschulung nicht nur der neu gewählten Personalvertreter nach § 54 i.V.m. § 46 BPersVG erforderlich.
Die Mitglieder des dozenten.team haben den Entwicklungsprozess des neuen Gesetzes kontinuierlich begleitet und sind bestens mit den Inhalten vertraut. Gern bietet Ihnen jeder von uns eine Wissensvermittlung in Form einer Inhouseschulung für Personalvertrter und Personalverantwortliche an. Richten Sie Ihren Wunsch per E-Mail an wolf-dozenten.team(at)t-online.de