Breaking News: Personalräteschulungen – Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Nach In-Kraft-Treten des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes ist es erforderlich geworden das Rundschreiben zur Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie die hierfür notwendigen Freistellungen nach § 46 Abs. 6 Bundespersonal-vertretungsgesetz (BPersVG) vom 28. April 2008 (GMBl. S. 406) neu zu fassen.

Nicht nur die Rechtsgrundlagen haben sich im BPersVG geändert auch die Neugestaltung, die Erweiterung der Aufgabenstellung sowie der Rechte der Personalvertretung und das neu gestaltete Gesetz selbst machen einen geänderten Schulungsanspruch erforderlich. Das neue moderne Personalvertretungsrecht ist aus Sicht des Gesetzgebers »in die Zeit gestellt« und mit Nachhaltigkeitsaspekten wie Gesundheitsschutz und Familienfreundlichkeit ausgestattet worden.

Dies gilt umso mehr als nach Abklingen der der pandemischen Lage ein erhöhter Anspruch an Präsenzveranstaltungen entstehen wird. Andererseits werden aber sicher auch webbasierende Ansätze bestehen bleiben. Auch die in den letzten Jahren erfolgte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der Instanzgerichte macht eine Überarbeitung erforderlich.

Der Handlungsbedarf und –druck ist da. Eine Überarbeitung des Rundschreibens nach nunmehr § 54 Abs. 1 BPersVG durch das zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) steht an. Sicher wird dies bezüglich der Kosten in enger Abstimmung auch mit dem Bundesministerium der Finanzen erfolgen.      

Eckpunkte einer Neufassung könnten sein:

  • Objektive und die subjektive Erforderlichkeit
  • Ersatzmitglieder
  • Zweiten Grundschulung – Wissen vertiefen
  • Spezialschulung
  • Weitere Bildungsvarianten
  • Formen von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
  • Kosten der Veranstaltung

Das dozenten.team bleibt am Ball, wir halten Sie auf dem Laufenden.

Helmuth Wolf, eigenständiges Mitglied im dozenten.team. Dozent, Autor, Berater. Bundesweit schult und berät er regelmäßig Personalräte, Personalverantwortliche sowie Wahlvorstände und verfügt so über eine umfassende Erfahrung in der täglichen Anwendung des Personalvertretungsrechts. Er ist Autor und Mitbegründer des fokus-personalvertretungsrecht.de