Am Anfang war es eine Idee – Entwicklung von Dienstvereinbarungen (Prozessbegleitung)

Wesentliche zukunftsorientierte Themen in der Weiterentwicklung einer modernen öffentlichen Verwaltung sind aktuell:

  • Homeoffice
  • Arbeitszeiten, Überstunden
  • Personalentwicklungskonzepten
  • Gesundheitsmanagement

Gerade in diesen Themenbereichen sollen Dienstvereinbarungen die Beteiligung des Personalrats in einer Vielzahl von gleich gelagerten Einzelfällen erübrigen und Dienststellen und Personalvertretungen das „Alltagsgeschäft“ erleichtern. Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bietet darüber hinaus jetzt auch die Möglichkeit, zu neuen Mitbestimmungstatbeständen wie beispielsweise Familienfreundlichkeit sowie Gesundheits- und Arbeitsschutz auf der Basis von Vereinbarungen die Arbeitssituation von Beschäftigten zu verbessern.

Der demografische Wandel, die Digitalisierung und auch die Situation in der Pandemie bilden dabei die Hintergrundfolie für eine verbesserte Beteiligung der Personalvertretung. So hat beispielhaft das neue BPersVG das Thema „Dienstvereinbarungen“ in einer zentralen Norm (§ 63) zusammengefasst und dadurch akzentuiert. Vergleichbare Regelungen finden sich auch in den meisten Personalvertretungsgesetzen der Länder. Dies verdeutlicht den Willen des jeweiligen Gesetzgebers der Dienst-vereinbarung in der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen. Ein modernes Personalvertretungsrecht sollte danach „in die Zeit gestellt“ und mit Nachhaltigkeitsaspekten wie Gesundheitsschutz und Familienfreundlichkeit ausgestattet werden.

Die Entwicklung von Dienstvereinbarungen ist ein oft langwieriger Prozess, der sinnvollerweise strukturiert angegangen werden sollte. Hierfür steht jedes Mitglied des dozenten.team mit Expertise und Beratung von der Planung bis zur Anwendung zur Verfügung. Dies gilt auch für Personalent-wicklungskonzepte und deren Durchführung, ohne die bereits mittelfristig vorhandenes Personal nicht gehalten, noch neues gewonnen werden kann.

Auch das Beteiligungsrecht der Personalvertretung beim Thema „Arbeitszeit und Arbeitsformen“ ist mit Blick auf mobiles Arbeiten in besonderer Weise für eine Dienstvereinbarung oder die Änderung bestehender Regelungen geeignet, denn u.a. „Homeoffice“ ist gekommen, um zu bleiben.

Anforderungsgerechte Arbeitszeiten berücksichtigen die Interessen der Kunden und der Beschäftigten gleichermaßen.

Kunden sind an hoher Erreichbarkeit und effizienter Aufgabenerledigung, Beschäftigte an der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben interessiert. Insbesondere Berufseinsteiger und junge Beschäftigte haben an dieser Vereinbarkeit ein hohes Interesse. Für die Beschäftigten ergibt sich durch flexible Arbeitszeit ein Stück mehr Freiheit aber auch Verantwortung.

Wichtig ist, vor der Einführung eines neuen Arbeitszeitsystems Ziele zu benennen, die erreicht werden sollen und das Niveau (Serviceversprechen) der gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen während der Ansprechzeiten zu definieren.

Überstunden sind nach dem Verständnis der Tarifverträge im öffentlichen Dienst Stunden, die auf Anordnung des Arbeitgebers geleistet werden, über die regelmäßig geleisteten Wochenarbeitsstunden eines/einer Vollzeit-beschäftigten hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Mit Spannung wird im öffentlichen Bereich die Beantwortung der Fragen des Bundearbeitsgerichtes an den Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Frage ob Stunden von Teilzeitkräften, die über die individuelle wöchentliche Teilarbeitszeit hinausgehen, wie Überstunden zu behandeln sind, erwartet.

In allen Personalvertretungsgesetzen sind die Personalvertretungen im Rahmen der Mitbestimmung zu beteiligen.

Ein Personalentwicklungskonzept umfasst alle Maßnahmen, durch die Beschäftigte in Übereinstimmung mit dem Bedarf qualifiziert, gefördert und weiterentwickelt werden.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 TVöD verstehen die Tarifvertragsparteien Qualifizierung auch als Teil der Personalentwicklung. Die Laufbahn-verordnung des Bundes als auch zahlreiche Laufbahnverordnungen der Länder sehen vor, dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistung im Rahmen von Personalentwicklungskonzepten durch geeignete Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen zu fördern sind.

Entscheidend für die Erstellung eines effizienten Personalentwicklungs-konzeptes ist die Feststellung der in der Dienststelle vorhandenen Bedarfe, aus denen dann geeignete Maßnahmen zu entwickeln sind.

Jedes Mitglied des Teams kann Sie, angefangen von der Bedarfsermittlung über die Ermittlung von Handlungsfeldern und Zielgruppen bis hin zu zielführenden Instrumenten/Maßnahmen durch Beratung oder einer Prozessbegleitung unterstützen.

Heinz Eilers & Heinz Meise eigenständige Mitglieder im dozenten.team