Arbeiten in Telearbeit, insbesondere im Homeoffice, hat ihre Regeln

Der digitale Wandel im privaten und öffentlichen Leben ermöglicht es heute, mit Hilfe von Laptops, Tablets, Smartphones und Internettelefonie von nahezu überall zu arbeiten.

Die Folge ist eine zeit- und ortsabhängige Entgrenzung der Arbeit, was man als Telearbeit oder „Arbeiten 4.0“ versteht. Wird die Tätigkeit ganz oder teilweise von zu Hause aus erledigt, bezeichnet man diese Form von Telearbeit als Arbeiten im Homeoffice. Telearbeit, insbesondere das Arbeiten im Homeoffice, hat durch die gegenwärtige Corona-Krise erheblich an Bedeutung gewonnen und es wurden Begehrlichkeiten geweckt, weiterhin oder zunehmend in Homeoffice zu arbeiten.

Allerdings gibt es heute kein grundsätzliches Recht auf Telearbeit; lediglich eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2019 fordert die Arbeitgeber auf, verstärkt Telearbeit anzubieten. Da In Deutschland bislang kein gesetzlich normiertes Recht der Beschäftigten auf Telearbeit existiert, häufig Telearbeit improvisiert eingerichtet.

Davon Ungeachtet, dass auch Telearbeit arbeitsrechtliche und
arbeitsschutzrechtliche Regelungen erfordert. Hinzu kommen wesentliche
Unterschiede von Telearbeit in der freien Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung.

Allein die Erledigung von hoheitlichen Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge lassen sich nicht immer von zuhause aus erledigen.

Die Wissensvermittlung umfasst die Themen:

  • Einführung in das Rechtsgefüge des Arbeits-, Dienst- und Personalvertretungsrechtes,
  • Gestaltungsrahmen und -möglichkeiten der Dienststellen,
  • Instrumentarien wie Verwaltungsanordnung (Organisationsplanung), Nebenabrede, Dienstvereinbarung und Beteiligungsrechte der Personalvertretungen,
  • Unterschiede der Telearbeit vor, während und nach der Corona-Krise,
  • Grundverständnis zur Arbeitsorganisationsform „Telearbeit“ und Bedeutung des häuslichen Arbeitsortes im Dienst- und Arbeitsverhältnis,
  • Möglichkeit und Grenzen des Direktions- bzw. Weisungsrechtes sowie Auswirkungen auf Führung und Kontrolle,
  • Berücksichtigung der arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften u.ä