Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es dient der Herstellung sozialer Gerechtigkeit bei freiheitlicher Gestaltung der Arbeitsbedingungen, so Reinhard Richardi, em. Professor Universität Regensburg. Dem rechtsunkundigen Bürger erscheint das Arbeitsrecht zumeist als Buch mit sieben Siegeln. Der Politik ist es nicht gelungen, die weit verzweigten und unterschiedlichen Rechtsquellen zu einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland zusammen zu führen, wie das zum Beispiel mit dem Sozialgesetzbuch gelungen ist. Ein System in diesem bunten arbeitsrechtlichen Flickenteppich zu erkennen, wird für den juristischen Laien noch dadurch erschwert, dass neben den vielfältigen gesetzlichen Regeln auch eine Fülle höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Rechtsauslegung zu beachten ist.

Das Personalvertretungsrecht ist mit dem Arbeitsrecht eng verzahnt. Daher ist es unverzichtbar, dass Personalräte bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte zumindest über ein arbeitsrechtliches Grundwissen verfügen. Nur so können sie ihrer Mammutaufgabe gerecht werden, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt (eingehalten) werden, wie das § 68 Abs. 1 Nr. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes und im Wesentlichen auch die Landespersonalvertretungsgesetze vorschreiben.

Führungskräfte, die ihre herausgehobene Funktion infolge einer speziellen Ausbildung und Erfahrung erlangt haben (wie als Mediziner, Ingenieure oder Informatiker), bedürfen nicht selten ebenfalls einer Einführung in die Welt des Arbeitsrechts.

Ziel einer arbeits- und tarifrechtlichen Wissensvermittlung ist ein solider Überblick über das deutsche Arbeitsrecht zu vermitteln wie Tarifvertragsgesetz, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz. Dabei soll deutlich werden, in welcher Rangordnung/ in welchem Verhältnis diese Rechtsquellen zueinanderstehen (z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch zu einem Tarifvertrag wie TV-L oder TVöD). Behandelt werden sollten auch praktische Einzelfälle, wie sie alltäglich Personalvertretungen und Führungskräften begegnen.  Anhand solcher Fallstudien wird zudem die Fähigkeit der Rechtsauslegung gefördert.

  • Grundlagen des Arbeits- und Tarifrecht
  • Wissen vertiefen im Arbeits- und Tarifrecht
  • Beteiligungsrechte der Personalvertretungen im Arbeits- und Tarifrecht
  • Arbeits- und Tarifrecht für Führungskräfte
  • TVöD, TV-L oder vergleichbare Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
  • Entgeltsysteme des öffentlichen Dienstes
  • weitere arbeitsrechtliche Teilthemen wie
    • sozialer und technischer Arbeitsschutz,
    • Teilzeit und Befristung von Arbeitsverträgen,
    • Überstunden sowie andere Sonderformen der Arbeit,
    • Kündigungsschutz