Arbeitstechniken der öffentlichen Verwaltung

Von öffentlichen Verwaltungen werden verständlicherweise fundierte Fachkunde und Professionalität erwartet. Das Verlangen nach Professionalität zielt auch ab auf

  • Bürgernähe
  • Anlegung zeitgemäßer gesellschaftlicher Wertmaßstäbe
  • Sparsamkeit und wirtschaftliches Handeln
  • Einsatz moderner Techniken und Verwaltungsverfahren
  • demokratische Transparenz, also Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen
  • Neutralität
  • Rechtsstaatlichkeit mit dem zentralen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Alles Verwaltungshandeln soll der parlamentarischen Kontrolle, der gerichtlichen Nachprüfung sowie dem kritischen Blick von Bürgerinnen und Bürgern und nicht zuletzt der Medien standhalten. Diesen im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft hohen Ansprüchen müssen die Beschäftigten durch Aus- und Vorbildung gewachsen sein und darüber hinaus sich ständig dem gesellschaftlichen und technischen Wandel sowie der Fortführung des Rechts stellen.

Nachstehend eine Auswahl der wichtigsten Themen in diesem Zusammenhang:

  • Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Anwendung und Auslegung von Rechtsnormen, Subsumtion
  • Öffentliches Recht/ Privatrecht
  • Rechtsquellen des öffentlichen Rechts und ihr Verhältnis zueinander
  • Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder
  • dabei hervorheben: Die Lehre vom Verwaltungsakt
  • Aufbau eines Verwaltungsaktes, Urteilsstil, Entscheidungsstil, Gutachtenstil
  • für den Rechtsunkundigen verständliche Formulierungen
  • rechtsfehlerfreie Ermessensausübung
  • Kernthemen der Verwaltungsgerichtsordnung