Arbeitszeit und Schichtdienst

In den Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen werden unterschiedlichste Systeme der Arbeitszeit angewandt. Nur noch in seltenen Fällen wird aus Gründen der Notwendigkeit die Festarbeitszeit praktiziert. Gleitzeiten und flexible Arbeitszeiten bilden die Regel.

In zahlreichen Behörden, insbesondere in den Sicherheitsbereichen wie Polizei und Justiz wird im Schicht-, Wechselschichtsystem gearbeitet. Schicht-, Wechselschichtarbeit führt in besonderer Weise zu physischen und psychischen Belastungen bei den Betroffenen. Drauf ist bei der Einrichtung/Änderung dieser Systeme besonders zu achten.

Die Einzelheiten des jeweiligen Systems werden regelmäßig in einer Dienstvereinbarung geregelt. Bei der Festlegung des Inhalts sind die rechtlichen Rahmenbedingungen wie die Europäischen Richtlinien, das Arbeitszeitgesetz, der geltende Tarifvertrag, die beamtenrechtlichen Arbeitszeitregelungen sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesarbeits- und Bundesverwaltungsgerichtes zu beachten.

Grundsätze der Vereinbarkeit  von Familie und Beruf sowie eine höhere Eigenverantwortung der Beschäftigten sind zu beachten. Vielfach gehen Arbeitszeitsysteme auch mit der Einrichtung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft einher.

Der Personalrat hat nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder bei der Einrichtung und Änderung von Arbeitszeitsystemen sowie bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft mitzubestimmen.

Wichtige Themen sind:

  • Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeit
  • Verschiedene Arbeitszeitsysteme
  • Systeme der Schicht-, Wechselschichtarbeit
  • Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers/Dienstherrn (Informationspflicht, Aufzeichnungspflicht, Höchstarbeitszeiten, Ausgleichszeiten)
  • Mitbestimmung des Personalrats