Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist ein Angebot an die Beschäftigten,

  • die Gesundheit und damit auch die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu verbessern oder wieder herzustellen,
  • einer erneuten krankheitsbedingten Dienst-/Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen,
  • die Beseitigung oder Minderung physischer und psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
  • die Steigerung der Arbeitszufriedenheit und der Arbeitsmotivation.

Das BEM-Verfahren wird aufgrund der überragenden Bedeutung der körperlichen Integrität der Beschäftigten nur mit deren Zustimmung durchgeführt.

Die Voraussetzungen für das Angebot zur Durchführung des BEM ergeben sich aus § 167 Abs. 2 SGB IX. Sind die dort genannten Voraussetzungen erfüllt, ist dem betroffenen Beschäftigten zwingend das BEM anzubieten.

Da aufgrund der demografischen Entwicklung der Berufstätigen in Deutschland das Durchschnittsalter stetig steigt, erhöht sich mit zunehmendem Alter das Risiko von gesundheitlichen Problemen. Es besteht darüber hinaus die Gefahr, ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Aufgabe des BEM ist es, diese Spirale von Ausgrenzung, Kündigung, Aussteuerung und Frühverrentung/Versetzung in den Ruhestand zu vermeiden.

Wichtige praxisbezogenen Themen im Rahmen des BEM sind:

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung des BEM unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
  • die Aufgaben und Rechte der Beteiligten,
  • wie sich das BEM in ein Gesundheitsmanagement integrieren lässt,
  • das Wichtigste zum Thema Datenschutz beim BEM,
  • die Konsequenzen bei unterlassener Durchführung des BEM
  • die Hilfsangebote externer Partner
  • die Rolle der Personalvertretung

insbesondere durch praktische Übungen aufgezeigt.