(dienstliche) Nutzung neuer Medien

Sind die „neuen Medien“ wirklich neu oder handelt es sich dabei bereits um überholte Social-Media-Kanäle, die nur noch eine bestimmte Nutzergruppe anspricht. Der ständige Wandel in der digitalen Welt führt dazu, dass man schnell den Überblick verlieren kann. Auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen stellen Behörden und Unternehmen vor Herausforderung. In welchem Maße dürften Social-Media-Kanäle genutzt werden, wenn Daten ins Ausland übermittelt werden, ohne dass dort ein europäisches Datenschutzniveau sichergestellt wird. Mit seiner Entscheidung Schrems II stärkte der Europäische Gerichtshof den europäischen Datenschutz erneut und erklärte das sog. Privacy-Schiel-Abkommen für ungültig. Der EuGH führt aus: „Er kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Kommission im Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250 bewerteten Einschränkungen des Schutzes personenbezogener Daten, die sich daraus ergeben, dass die amerikanischen Behörden nach dem Recht der Vereinigten Staaten auf solche Daten, die aus der Union in dieses Drittland übermittelt werden, zugreifen und sie verwenden dürfen, nicht dergestalt geregelt sind, dass damit Anforderungen erfüllt würden, die den im Unionsrecht nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestehenden Anforderungen der Sache nach gleichwertig wären, da die auf die amerikanischen Rechtsvorschriften gestützten Überwachungsprogramme nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sind.“ (Urteil Rechtssache C-311/18). Aber nicht nur der Datenschutz stellt eine Herausforderung dar. Auch die Einhaltung von Gesetzen (z.B. des Urheberrechts) wie auch die ungeschriebenen Gesetze in den Sozialen Netzwerken und im Internet wollen gelernt sein. Welche Socialen-Medien und Kanäle gibt es? Wie arbeiten diese und welche Daten werden verarbeitet. Wie können Soziale Medien für die eigene Behörden- oder Unternehmsarbeit genutzt werden? Und wie geht man mit Shitstorms um oder bekommt Candy-Storms? Können Nutzer gesperrt oder Kommentare gelöscht werden? Die dienstliche Nutzung neuer Medien will gelernt sein und jede/r sollte sich damit befassen und die Funktionsweise kennen.

Ziel der Wissensvermittlung ist es, angepasst an die jeweilige Situation in der Dienststelle, die rechtlichen Grundlagen aufzuzeigen, praktische Handlungsempfehlungen zu geben und perspektivische Möglichkeiten aufzuzeigen.