Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, vorbeugender Gesundheitsschutz

Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der langjährige Abbau von Stellen in der Vergangenheit, die zunehmenden Belastungen am Arbeitsplatz und deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten sind in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Gemeinden spürbar. Zudem erfasst der demografische Wandel nahezu alle Lebensbereiche und zwingt zu größeren Anstrengungen, Ältere in Beschäftigung zu halten, wenn sie es wollen, und Jüngeren durch die Gestaltung der Arbeit zu ermöglichen, flexibler und gesund länger zu arbeiten.  Dafür kann eine systematische Gesundheitsförderung und in ihrer Folge ein gutes und effektives behördliches/betriebliches Gesundheitsmanagement einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Gesunde Beschäftigte sind Grundlage für eine zukunftsorientiere und leistungsfähige öffentliche Verwaltung. Leitvorstellung ist dabei die WHO-Definition des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Beschäftigten, deren Mitverantwortung gefordert ist. Ihr Engagement als Akteure im Gesundheitsmanagement-Prozesse verdient jede Unterstützung durch Dienstherren/Arbeitgeber auf der einen und durch Personalvertretungen auf der anderen Seite.

Regelungen fallen aber nicht vom Himmel, sondern fordern gerade Personalverantwortliche und Personalvertreterinnen und Personalvertreter zur Gestaltung auf, zu denen auch die Selbstvergewisserung über die zu erreichenden Ziele und die dafür notwendigen Steuerungselemente (Dienstvereinbarung und/oder z.B. Maßnahmepläne) gehören.

Einige wichtige Themenfelder sind:

  • Prävention (Der Weg in ein umfassendes Gesundheitsmanagement zur Förderung der Gesundheit und Vermeidung von Krankheit)
  • Identifikation von Interventionsfeldern
  • Gesundheitliche Unterstützungssysteme
  • Aufbau und Förderung von Gesundheitskompetenz
  • Entwicklung von Dienstvereinbarungen oder ihre Anpassung an die aktuelle Situation
  • Arbeitsschutz
  • Rehabilitation vor Versorgung