Prozessbegleitung und Beratung

Die öffentliche Verwaltung hat in der Vergangenheit viele Veränderungsprozesse und Organisationsentwicklungen erfahren. Auch der lange Jahre erfolgte Stellenabbau im öffentlichen Dienst und Privatisierungen von vormals öffentlichen Aufgaben haben ihre Spuren im Verwaltungshandeln und Verwaltungsaufbau hinterlassen.

Das Gelingen dieser Veränderungsprozesse ist für staatliches Handeln zunehmend wichtiger geworden. Planung und Umsetzung von Vorhaben brauchen Regeln und in besonderer Weise gute Kommunikation. Hier setzt das „Change Management“ und die Begleitung von Prozessen der Strategiefindung und der organisatorischen Umsetzung von Veränderungsvorhaben an. Dienststellen sind gut beraten, die frühzeitige Einbindung insbesondere der Beschäftigtenvertretungen vorzusehen. Sie ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg. Veränderungsprozesse, die auf Bedenken oder gar auf Widerstand stoßen, führen nicht zum angestrebten Ziel.

Im Change-Management spielen in Bezug auf Personalvertretungen neben der Möglichkeit von Dienstvereinbarungen unterschiedlich rechtlich ausgestaltete Beteiligungsformen eine Rolle wie

  • Antrags-, Überwachungs- und Informationsrechte
  • Anhörungsrechte
  • Mitwirkung (z.B. bei Verwaltungsanordnungen und generellen Umstrukturierungen)
  • Mitbestimmung
  • Initiativrechte