Schutz personenbezogener Daten

Der Schutz der personenbezogenen Daten hat erst mit der Einführung der
Datenschutzgrundverordnung ein neues Diskussionslevel erreicht. Erstmal wurde ein größeres Verständnis geschaffen, dass „personenbezogene Daten“ (auch bezeichnet als ‚Gold des 21. Jahrhunderts) schutzbedürftig sind, dies gilt zum Beispiel insbesonders für sensible Daten wie Gesundheitsdaten. Es gibt umfassende Informations- und Auskunftsrechte gegenüber Unternehmen und Behörden. Und es wird ein Recht auf Vergessen eingeführt, denn jeder der das Internet und Suchmaschinen nutzt, weiß: Das Internet vergißt nicht. Aber wie kann man seine Daten gegenüber Dritten schützen? Und was weiß das Unternehmen schon über mich und warum? Und welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen, um personenbezogene Daten besser zu schützen?

Ziel der Wissensvermittlung ist es, angepasst an die jeweilige Situation in der Dienststelle, die rechtlichen Grundlagen aufzuzeigen, praktische
Handlungsempfehlungen zu geben und perspektivische Möglichkeiten (Überblicke, Einblicke und Ausblicke) aufzuzeigen.