Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht umfasst die rechtlichen Bestimmungen, die Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland betreffen. Die Rechts­grundlage bildet der dritte Teil des SGB IX, in dem „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwer­behinderter Menschen“ enthalten sind (§§ 151-242 SGB IX). Insbesondere die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der schwerbehinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft ist Ziel des Schwerbehindertenrechts. Dazu gehört auch, dass Benachteiligungen von behinderten und gleichgestellten behinderten Menschen vermieden bzw. ausgeglichen werden.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfüllt hierbei eine wichtige Aufgabe: Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in Betrieb oder Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Gesundheit der schwerbehinderten (bzw. gleichgestellten behinderten) Menschen zu berücksichtigen, bildet einen Schwerpunkt der SBV, ebenso darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die SBV arbeitet dazu im öffentlichen Dienst mit dem Personalrat, mit dem Inklusionsbeauftragten des Dienststellenleiters, mit den Integrationsämtern und weiteren internen und externen Institutionen zusammen.

Im Rahmen der Wissensvermittlung können folgende Inhalte thematisiert werden:

  • Rechtliche Grundlagen der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Amts- und Geschäftsführung der Schwerbehindertenvertretung
  • Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
  • Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
  • Rechte und Pflichten der Dienststelle
  • Zusammenarbeit Dienststelle,  Schwerbehindertenvertretung und Personalvertretung
  • Zusammenarbeit mit internen und externen betrieblichen Helfern
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung,  insbesondere bei Einstellungen und Kündigungen.