Tarifrecht

Für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten Tarifverträge grundsätzlich zwingend und unmittelbar. Die Tarifbindung der Arbeitgeber folgt aus der Zugehörigkeit zu dem tarifschließenden Arbeitgeberverband. Die Arbeitnehmer sind tarifgebunden per Mitgliedschaft in einer der tarifschließenden Gewerkschaften. In der Praxis ergibt sich ihre Bindung an den Tarifvertrag jedoch aus dem geschlossenen Einzelarbeitsvertrag, mit dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Anwendung des Tarifvertrages einigen. Der Tarifvertrag wird ohne jeglichen staatlichen Einfluss im Rahmen der Tarifautonomie von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Die Tarifautonomie hat ihre Wurzeln in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Tarifvertragsgesetz. Tarifverträge dürfen Mindeststandards und “Anstandsregeln” der sogenannten Arbeitsgesetze (wie Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz oder Teilzeit- und Befristungsgesetz) nicht unterschreiten.  Sofern ein Tarifvertrag arbeitsrechtliche Sachverhalte nicht regelt, werden solche rechtlichen Lücken durch das einschlägige “Arbeitsgesetz” ausgefüllt. Der Tarifvertrag ist wesentliches Instrument für die Gleichbehandlung aller Beschäftigten des Betriebes oder der Dienststelle. Tarifverträge schützen Arbeitnehmer vor sozialwidrigen Klauseln im Einzelarbeitsvertrag. Der hohe arbeitsrechtliche Rang des Tarifvertrages wird auch dadurch deutlich, dass von seinen Bestimmungen durch Dienstvereinbarungen mit Personalräten oder Betriebsvereinbarungen mit Betriebsräten nicht abgewichen werden darf. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Öffnungsklauseln im Tarifvertrag, die solche Abweichungen ausdrücklich zulassen. 

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD), der Länder (TV-L) wie auch andere im öffentlichen Dienst anzuwendende Tarife stimmen zwar weitgehend überein, bei der Rechtsauslegung dürfen jedoch bestehende (selbst feine) Unterschiede nicht übersehen werden. 

Das sind die wichtigsten Themen für eine Grundkenntnis des Tarifrechts:

  • Aufbau, Besonderheiten und Auslegung des TVöD, des TV-L oder anderer Tarifverträge im öffentlichen Dienst
  • enge Verzahnung von Tarifrecht und Personalvertretungsrecht
  • Direktionsrecht versus Tarifrecht
  • Haupt- und Nebenleistungspflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Stellenbeschreibung als Voraussetzung für zahlreiche tarifrechtliche Entscheidungen
  • Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L sowie anderer Tarifverträge im öffentlichen Dienst
  • Stufenzuordnungen
  • Arbeitszeitregeln, Sonderformen der Arbeit
  • Kündigungsschutz
  • aktuelle Rechtsprechung