Verhandlungssicheres Auftreten

Personalvertretungen besitzen gegenüber ihren Dienststellenleitungen umfassende Beteiligungs- und Informationsrechte. Doch bisweilen mangelt es an der kommunikativen Fertigkeit, diese Rechte zielgerichtet anzuwenden und durchzusetzen. Als Denkanstoß dazu sei der Philosoph und Sprachwissenschaftler Jacob Grimm (1785 bis 1863) zitiert: “Was aber helfen die edelsten Rechte dem, der sie nicht handhaben kann?” Kenntnisse des Personalvertretungsrechts sowie des Arbeits- und Dienstrechts sind für Personalräte fraglos notwendiges Handwerkzeug. Doch zur Erfolg versprechenden Handhabung sollten Personalvertretungen ebenso mit Grundregeln der strategischen und psychologischen Verhandlungsführung vertraut sein. Gleiches gilt für Führungskräfte, die das breit gefächerte Direktionsrecht des Arbeitgebers wahrzunehmen haben.

Die Kunst der Verhandlungsführung ist zum Großteil erlernbar. Patentrezepte gibt es freilich nicht. Denn jede Verhandlung hat ihre eigenen sachlichen Bezüge und psychologischen Besonderheiten. Gewisse Grundregeln lassen sich allerdings aneignen. Die Vermittlung solcher Leitlinien unterstützen wir durch praxisnahe Fallstudien.

Wichtige Unterthemen sind dabei:

  • Gründliche Vorbereitung ebenso wichtig wie die Verhandlung selbst (Ziele setzen, strategische Überlegungen anstellen, Kompromisslinien einschätzen)
  • entscheidungserhebliche Fakten frühzeitig vor der Verhandlung herausarbeiten (im Idealfall gemeinsam mit den Gesprächspartnern)
  • Stärken und Schwächen der eigenen Verhandlungssituation bewusstmachen
  • Verhandlung auf Augenhöhe – mehr als ein abgegriffenes Schlagwort (weder Überlegenheit noch Unterwürfigkeit Raum geben)
  • selbstkritisch das eigene Kommunikationsverhalten beurteilen
  • auf Unarten der Gesprächspartner angemessen reagieren (endlose Monologe, Abschweifungen, „Dampfplauderei“ rhetorische Kampftechnik)
  • kontroverse Beurteilung der Sachverhalte (ggf. auf externes Fachwissen zurückgreifen)
  • Mensch und Sache meist untrennbar (schwelende Konflikte ggf. diplomatisch einfühlsam ansprechen)
  • Umgang mit festgefahrenen Situationen (Möglichkeit eines für beide Seiten tragbaren Kompromisses ausloten; ggf. auf externe mediative Kompetenzen zurückgreifen)
  • Gesprächsergebnisse/ Verabredungen gemeinsam schriftlich festlegen