Dienstvereinbarungen sind ein unverzichtbares Mittel der Gestaltung für die Personalvertretungen. In vielen Personalvertretungsrechten sind sie ausdrücklich genannt. Zuletzt hat Im vergangenen Jahr das neue Bundespersonalvertretungsrecht in § 63 Regelungen an zentraler Stelle zusammengefasst.
Als verbindliche Vereinbarungen mit der Dienststelle ermöglichen Dienstvereinbarungen eine rechtswirksame und nachhaltige Regelung der Belange von Beschäftigten und erleichtern die Personalratsarbeit. Zudem wird die gleichberechtigte die Rolle von Personalvertretungen bei der Erarbeitung durch die Unterzeichnung der Reglungen durch die Leitung der Dienststelle und dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden besonders sichtbar.
Auch hat der Personalrat ein Initiativrecht, kann Dienstvereinbarungen vorschlagen und in den anschließenden Verhandlungen sein Regelungsziel erreichen.
Die Vertragsschließenden sind gut beraten, wenn Sie sich dabei nicht nur an bereits existierenden Dienstvereinbarungen Anderer maßgeblich orientieren. Denn diese stellen bereits das Ergebnis von Verhandlungen mit gegenseitigem Nachgeben und Zugeständnissen dar.
Seminar- und Beratungsablauf
nach dem von Heinz Eilers für Seminare und Prozessbegleitungen
entwickelten „KEVIA-Prozess“ zum strukturellen Vorgehen
- Rechtliche Grundlagen für eine Dienstvereinbarung im
- Personalvertretungsrecht
- Bestandaufnahme des Vorhandenen und Bedarfsfeststellung
- Konzept
- Entwicklung von Positionen, Verhandlungs- und Kommunikationsstrategien
- Erstellung eines zeitlichen Fahrplans
- Bildung eines Verhandlungsteams
- Erarbeitung von Eckpunkten
- Erarbeitung/Ausgestaltung und Verhandlung der Vereinbarung
- Verfahren bei Nichteinigung
- Informations- und Partizipationsstrategien
- Ausführung/ Anwendung der Dienstvereinbarung
- Überprüfung der Wirksamkeit in Bezug auf Methoden, Maßnahmen und Ziele
- (Praxistest)
- Nachsteuerungsbedarf
Kurz genannt „der KEVIA-Prozess“
Konzept
Eckpunkte
Vereinbarung
Information
Anwendung/Ausführung
Heinz Eilers, eigenständiges Mitglied im dozenten.team, Regierungsdirektor im Bundespräsidialamt a.D., Dozent, Berater, Autor und Mitautor des fokus-personalvertretungsrecht.de