Geschäftsordnung und Geschäftsführung

Schulung für gewählte Personalvertreter nach § 54 Abs. 1 BPersVG bzw. der jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelung

Die Geschäftsordnung der Personalräte hat durch die Novelle des BPersVG einen enormen Bedeutungsgewinn zu verzeichnen. Erstmals ist die Geschäftsordnung Voraussetzung für Sprechstunden mittels Video- und Telefonkonferenz als auch Beschlussfassung im elektronischen Verfahren. Vergleichbare Regelungen enthalten, wenn auch teils nur vorübergehend, die Personalvertretungsgesetze der Länder. Umso wichtiger ist es für Personalräte die Grundlagen und Neuerungen der Geschäftsführung zu kennen und rechtskonforme Geschäftsordnungen zu formulieren.

Aus dem WebSeminar:

  • Sinn und Zweck der Geschäftsordnung
  • Ziele und Arten von Geschäftsordnungen
  • Geschäftsordnung des Vorstands
  • Rechtsgrundlage von Geschäftsordnungen und sonstige Bestimmungen
  • Grundlagen und Besonderheiten der Geschäftsführung
  • Ermessen und flexible Regelungen des BPersVG effizient nutzen
  • Rahmenbedingungen und Grenzen von Geschäftsordnungen
  • Bindungswirkung und Bekanntgabe von Geschäftsordnungen
  • Beschlussfassung im elektronischen Verfahren und Sprechstunden mittels
    Video – und Telefonkonferenz
  • Inhalte und Aufbau der Geschäftsordnung
  • Musterformulierungen und Rechtsprechung

Das WebSeminar richtet sich an:
Das WebSeminar richtet sich an bereits im Amt befindliche, wieder gewählte Personalräte.


Dauer: 10:00-15:00 Uhr (inkl. 1 Stunde Pause)