Bremer Greensill Bank geschlossen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung hat die Bremer Greensill Bank für den Kundenverkehr geschlossen und sie entsprechend bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Anleger kommen vorerst nicht an ihr Geld. Die BaFin hat zwischenzeitlich (16.03.2021) den Entschädigungsfall für die Greensill Bank festgestellt. Die Einlange von privaten Kunden sind damit weitgehend durch die geltende Einlagesicherung abgesichert. Insbesondere Beträge bis EUR 100.000,00 sind über die gesetzliche Einlagesicherung geschützt. Darüberhinausgehende Beträge sind des Weiteren u.a. über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken abgesichert, denn das hier in Rede stehende Finanzinstitut ist Mitglied eines Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken.

Kommunen und sonstige Bankkunden, die nicht der Einlagesicherung unterliegen, stellen sich nunmehr die Frage, in wie weit entsprechende Schäden kompensiert werden.

Des Weiteren stellen sich diverse Zweckverbände die Frage, ob sie ebenfalls nicht – wie Kommunen – unter der Einlagesicherung zu subsummieren sind.

Dies müsste im Einzelfall noch geprüft werden. Hierzu gibt es gute Ansätze, denn Zweckverbände sind vieler Orts nicht als Gemeindeverbände zu qualifizieren.

Unser Autor:

Lutz Tiedemann, eigenständiges Mitglied im dozenten.team, Referententätigkeit bei internationalen Konferenzen mit den Themen- und Kompetenzschwerpunkten: Rechtsfragen im Gesellschaftsrecht, Recht der kommunalen Finanzierung, Bankaufsichtsrecht, Kreditsicherung – Bürgschaften, Grundschulden, Beratung und Vertretung von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, Durchsetzung von Investorenklagen, laufende Beratung zur Adaption aktueller Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung im Bank- und Gesellschaftsrecht