Rundschreiben zur Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen erlassen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Datum vom 06.05.2022 Az. D2 30001/13#4 das Rundschreiben für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie der hierfür notwendigen Freistellungen nach § 54 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) neu gefasst.

Aufgrund des neuen BPersVG als Ablösegesetz, der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der Instanzgerichte, der in den vergangenen Jahren mit digitalen Schulungsmethoden gemachten Erfahrungen und der aktuellen Preisentwicklung war eine Überarbeitung erforderlich.

Das Rundschreiben des BMI dient den Personalvertretungen und den Vertretern der Dienststellen als Orientierungshilfe. Dadurch soll erreicht werden, dass das Verfahren möglichst nach einheitlichen Kriterien zügig sowie sach- und konsensorientiert durchgeführt wird.

Beispielhaft einige Schwerpunkte des neuen Rundschreibens:

  • Hervorhebung des Beurteilungsspielraums der Personalvertretung in Bezug auf die Aspekte der Erforderlichkeit
  • Festlegung der Dienststelle auf eine 10-tägige Frist für die Entscheidung der Dienststelle
  • Fehlen aus Sicht der Dienststelle Antragsunterlagen so hat sie diese unverzüglich unter genauer Bezeichnung nachzufordern
  • Gleichwertigkeit der Schulungsformate mit einem Auswahlrecht der Personalvertretung
  • Kein automatischer Vorrang von online Formaten
  • Festsetzung eines neuen Pauschalbetrags in Höhe von 250 EUR
  • Wegfall der Prüfung kostengünstiger Vergleichsangebote sofern der Pauschalbetrag nicht überschritten wird
  • Schaffung von Voraussetzungen für Arbeitstagungen, Personalrätekonferenzen von Veranstaltungen als Pendant zu vergleichbaren Veranstaltungen der Dienststelle

Helmuth Wolf, eigenständiges Mitglied im dozenten.team, Dozent, Berater, Autor und Mitbegründer des fokus-personalvertretungsrecht.de