Reform des Bundespersonalvertretungsrechts im Deutschen Bundestag

Die Novellierung des seit dem 15. März 1974 geltenden Bundespersonalvertretungsrecht (BPersVG) ist am 24.2.2021 in erster Lesung beraten und an den zuständigen Innenausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen worden. Jetzt beschäftigen sich die Fachpolitiker des Parlaments mit dem Gesetzentwurf, der die von der Bundesregierung vorgesehenen Reformabsichten in Form eines sogenannten Ablösegesetzes erörtern und zur Entscheidung im Parlament bringen soll. Mit Überweisung an den Innenausschuss ist nicht nur die intensive Beratung des Vorhabens eingeleitet, sondern auch die Möglichkeit eröffnet, das Gesetzeswerk zügig in zweiter und dritter Lesung noch im April oder Mai  zu verabschieden. Der jetzt zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf konzentriert sich auf Maßnahmen, die – so die Bundesregierung – unter Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit allen Beteiligten konsensbasiert umsetzen lassen. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Konsenserwartung auch in einer breite Zustimmung des Parlaments ausdrücken wird, so wie es auch bereits 1974 der Fall war.

Unser Autor:

Heinz Eilers, eigenständiges Mitglied im dozenten.team, Regierungsdirektor im Bundespräsidialamt a.D., Dozent bei Walhalla Seminare, der dbb akademie, Lehraufträge an verschiedenen Verwaltungsakademien, Vortragstätigkeit auf Kongressen; umfassende praktische Erfahrungen im Personalvertretungsrecht durch die langjährige Tätigkeit als Vorsitzender des Personalrates beim Bundespräsidialamtes.